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   BFH, 08.07.1993 - VI R 78/91   

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https://dejure.org/1993,7844
BFH, 08.07.1993 - VI R 78/91 (https://dejure.org/1993,7844)
BFH, Entscheidung vom 08.07.1993 - VI R 78/91 (https://dejure.org/1993,7844)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - VI R 78/91 (https://dejure.org/1993,7844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufspaltung des Beschäftigungsverhältnisses eines Arbeitsnehmers zu einem Arbeitgeber in ein Pauschalierungsverhältnis und ein dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfendes Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufspaltung eines Arbeitsverhältnisses unzulässig (§ 40 a EStG )

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.07.1990 - VI R 20/89

    Betriebliche Versorgungsbezüge sind für die Pauschalierung der Lohnsteuer für den

    Auszug aus BFH, 08.07.1993 - VI R 78/91
    Der Senat ist in seinem Urteil vom 27. Juli 1990 VI R 20/89 (BFHE 161, 149, BStBl II 1990, 931) von dem Grundsatz ausgegangen, daß das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers zu einem Arbeitgeber nicht in ein Pauschalierungsverhältnis einerseits und ein dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfendes Arbeitsverhältnis andererseits aufgespaltet werden kann.
  • BFH, 25.11.1971 - IV R 126/70

    Selbständige Tätigkeit - Orchestermusiker

    Auszug aus BFH, 08.07.1993 - VI R 78/91
    Die Hausmeister seien vielmehr ähnlich wie die Arbeitnehmer im Falle des BFH-Urteils vom 25. November 1971 IV R 126/70 (BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212) tätig geworden.
  • BFH, 07.02.1980 - IV R 37/76

    Vergütung, die ein Richter für die Leitung einer Arbeitsgemeinschaft für

    Auszug aus BFH, 08.07.1993 - VI R 78/91
    Die Vorentscheidung liegt damit auch auf der Linie der zur Abgrenzung einer unselbständigen Haupttätigkeit von einer zusätzlich gegenüber demselben Arbeitgeber ausgeübten selbständigen Tätigkeit ergangenen BFH-Rechtsprechung, die vorliegend ergänzend herangezogen werden kann (z.B. Urteile vom 8. Februar 1972 VI R 7/69, BFHE 104, 539, BStBl II 1972, 460; vom 4. Dezember 1975 IV R 162/72, BFHE 117, 547, BStBl II 1976, 291, und vom 7. Februar 1980 IV R 37/76, BFHE 130, 39, BStBl II 1980, 321).
  • BFH, 08.02.1972 - VI R 7/69

    Verhältnis von Nebeneinkünften zur Haupttätigkeit

    Auszug aus BFH, 08.07.1993 - VI R 78/91
    Die Vorentscheidung liegt damit auch auf der Linie der zur Abgrenzung einer unselbständigen Haupttätigkeit von einer zusätzlich gegenüber demselben Arbeitgeber ausgeübten selbständigen Tätigkeit ergangenen BFH-Rechtsprechung, die vorliegend ergänzend herangezogen werden kann (z.B. Urteile vom 8. Februar 1972 VI R 7/69, BFHE 104, 539, BStBl II 1972, 460; vom 4. Dezember 1975 IV R 162/72, BFHE 117, 547, BStBl II 1976, 291, und vom 7. Februar 1980 IV R 37/76, BFHE 130, 39, BStBl II 1980, 321).
  • BFH, 04.12.1975 - IV R 162/72

    Nebenberufliche Lehrtätigkeit einer sonst vollbeschäftigten Lehrerin an einer

    Auszug aus BFH, 08.07.1993 - VI R 78/91
    Die Vorentscheidung liegt damit auch auf der Linie der zur Abgrenzung einer unselbständigen Haupttätigkeit von einer zusätzlich gegenüber demselben Arbeitgeber ausgeübten selbständigen Tätigkeit ergangenen BFH-Rechtsprechung, die vorliegend ergänzend herangezogen werden kann (z.B. Urteile vom 8. Februar 1972 VI R 7/69, BFHE 104, 539, BStBl II 1972, 460; vom 4. Dezember 1975 IV R 162/72, BFHE 117, 547, BStBl II 1976, 291, und vom 7. Februar 1980 IV R 37/76, BFHE 130, 39, BStBl II 1980, 321).
  • BFH, 10.08.1990 - VI R 89/88

    Der Begriff "Arbeitsstunde" in § 40a Abs. 3 EStG 1979 (§ 40a Abs. 4 EStG 1990)

    Auszug aus BFH, 08.07.1993 - VI R 78/91
    Ob es von diesem Grundsatz eine Ausnahme geben kann, ein Arbeitnehmer somit in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer zu einem Arbeitgeber in zwei oder mehreren selbständig zu beurteilenden aktiven Beschäftigungsverhältnissen mit der Folge unterschiedlicher steuerlicher Behandlung tätig sein kann, brauchte der Senat in dem vorbezeichneten Urteilsfall nicht zu entscheiden (s. dazu auch die Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 30; von Bornhaupt, Betriebs-Berater 1991, 120, m.w.N.).
  • BFH, 04.08.1994 - VI R 94/93

    Entschädigungen ehrenamtlich tätiger Sanitätshelfer sind Arbeitslohn, wenn sie

    Dabei wird zu entscheiden sein, ob - wie das FA meint - bei den hauptberuflich beim Kläger beschäftigten Sanitätshelfern ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis anzunehmen ist (vgl. dazu Erlaß des Finanzministers Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1990 S 2355 - 3 - V B 3, Deutsches Steuerrecht 1990, 388), so daß eine Berechnung der Lohnsteuer nach § 40 a EStG nicht möglich wäre (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. Juli 1990 VI R 20/89, BFHE 161, 149, BStBl II 1990, 931; vom 8. Juli 1993 VI R 78/91, BFH/NV 1994, 22).
  • SG Chemnitz, 05.11.2002 - S 13 KR 78/01
    Auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung nimmt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen mehreren Tätigkeiten an, wenn einem Beschäftigten aus seinem Beschäftigungsverhältnis in unmittelbarer Beziehung hierzu Nebenpflichten obliegen, die zwar im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vorgesehen sind, die jedoch unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen ausgeübt werden und deren Erfüllung der Arbeitgeber nach der tatsächlichen Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses und nach der Verkehrsauffassung erwarten darf, auch wenn er die zusätzlichen Leistungen besonders vergüten muss (BFH Urt. v. 08.07.1993, Az. VI R 78/91; Urt. V. 07.02.1980, Az. IV R 37/76; Urt. v. 25.11.1971, Az. VI R 126/70).

    Zum anderen ist auch eine Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Dienstzeiten unschädlich, wenn der unmittelbare Zusammenhang zum Beschäftigungsverhältnis gegeben ist (BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 15; BFH Urt. v. 08.07.1993, Az. VI R 78/91).

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